Ethik- und Verhaltenskodex
Dieser Kodex zielt darauf ab, eine Reihe von Grundsätzen, Werten und Handlungsregeln für alle Manager und Mitarbeiter von Cosmopak im Hinblick auf die Berufsethik festzulegen, unter Berücksichtigung der strafrechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit Korruption und damit verbundenen Verstößen und Risiken der Offenlegung das Unternehmen an diesen Verbrechen zu beteiligen, mit dem Ziel, durch Wissenschaft und Technologie nachhaltige Werte in Wirtschaft und Gesellschaft zu schaffen.
Dieser Ethik- und Verhaltenskodex wird daher nach Treu und Glauben erstellt und gegenseitig akzeptiert. Er unterliegt der geltenden Gesetzgebung und den folgenden Klauseln:
1. UMFANG
Die Bestimmungen des Ethik- und Verhaltenskodex von Cosmopak gelten für alle Mitarbeiter sowie für alle, die im Namen und im Dienste von Cosmopak handeln, unabhängig vom Beschäftigungsstatus.
2. OBJEKT
2.1. Dieser Ethik- und Verhaltenskodex definiert eine Reihe von Grundsätzen, Werten und Handlungsregeln für alle Führungskräfte und Mitarbeiter in Fragen der Berufsethik unter Berücksichtigung strafrechtlicher Normen im Zusammenhang mit Korruption und damit verbundenen Verstößen Straftaten und die Risiken, die sich daraus ergeben, dass das Unternehmen diesen Straftaten ausgesetzt ist.
2.2. Für die Zwecke dieses Kodex haben die folgenden Begriffe und Ausdrücke die unten angegebene Bedeutung:
- Verhaltenskodex: eine Reihe von Grundsätzen, die die Aktivitäten von Cosmopak regeln, sowie Regeln ethischer und berufsethischer Art, die von den Organmitgliedern des Unternehmens und allen seinen Mitarbeitern untereinander und mit Dritten einzuhalten sind;
- Mitarbeiter: Arbeitnehmer, Manager und Amtsträger von Körperschaften, unabhängig von der Art ihres rechtlichen Arbeitsverhältnisses;
- Korruption und damit verbundene Straftaten: Korruptionsdelikte, unrechtmäßige Annahme und Gewährung von Vorteilen, Unterschlagung, wirtschaftliche Beteiligung an Geschäften, Gehirnerschütterung, Machtmissbrauch, Amtsmissbrauch, Einflussnahme, Geldwäsche oder Betrug bei der Erlangung oder Umleitung von Subventionen, Subventionen oder Krediten, vorgesehen im Strafgesetzbuch.
3. GRUNDSÄTZE UND ZIELE
3.1 Cosmopak nutzt die folgenden Prinzipien als Referenz und Inspiration, um Innovation und Unternehmertum zu beschleunigen:
- Strenge;
- Integrität;
- Transparenz;
- Vertrauen;
- Zusammenarbeit;
- Nähe;
- Kreativität.
3.2 Cosmopak lehnt jegliches Verhalten strikt ab, das direkt oder indirekt mit Korruptionshandlungen in all ihren Formen, einschließlich Erpressung und Bestechung, in Zusammenhang stehen könnte, und gründet sein Handeln auf den Grundsätzen von Verantwortung, Forderung, Respekt und Einhaltung der Gesetze.
3.3 In diesem Rahmen wurde eine Antikorruptionsrichtlinie verabschiedet, ein wesentliches Instrument, um sowohl Cosmopak als auch die Unternehmen, mit denen es interagiert, daran zu hindern, sich an Praktiken zu beteiligen, die gegen das Gesetz, ethische Grundsätze und Verhaltensweisen verstoßen.
3.4 Die Ziele dieser Richtlinie, die in diesem Kodex enthalten sind, sind unter anderem die folgenden:
3.4.1 Machen Sie Mitarbeitern, Kunden, öffentlichen Einrichtungen, Lieferanten und im Allgemeinen der gesamten Gemeinschaft die Grundsätze, Werte und Regeln bekannt, an denen sie ihr Handeln orientieren sollten Berücksichtigung der strafrechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit Korruption, damit verbundenen Straftaten und den Risiken, die das Unternehmen diesen Straftaten aussetzt;
3.4.2 Wachsende Vertrauensbeziehungen zwischen Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten fördern und Cosmopaks Elemente des Zusammenhalts, der Zusammenarbeit und der Ethik stärken;
3.4.3 Klären Sie mit den Mitarbeitern die Verhaltensregeln, die sie bei ihren Entscheidungen, Verhaltensweisen und Einstellungen kontinuierlich und gewissenhaft einhalten müssen, sowohl in ihren gegenseitigen Beziehungen als auch in den Beziehungen, die sie vertreten Cosmopak, mit Dritten gründen;
3.4.4 Stellen Sie gegenüber Partnern, Kunden, Lieferanten und anderen sicher, dass Cosmopak die Pflichten zur Überwachung und Kontrolle seiner Aktivitäten erfüllt, indem es geeignete Maßnahmen zur Verhinderung und Reduzierung des Risikos der Begehung von Korruptionsverbrechen ergreift und Überwachung und Kontrolle durchführt Pflichten zur Vermeidung von Fehlverhalten, das eine strafrechtliche Verantwortlichkeit für die Gesellschaft nach sich zieht;
3.4.5 Identifizieren Sie die Sanktionen, die bei Nichteinhaltung der Verhaltensregeln verhängt werden können.
4. VERANTWORTLICH FÜR DIE ANTI-KORRUPTIONS-COMPLIANCE-FUNKTION
4.1 Durch Beschluss des Vorstands von Cosmopak wird eine für die Anti-Korruptions-Compliance-Funktion verantwortliche Person ernannt, die für die Implementierung, den Betrieb und die Einhaltung des Anti-Korruptions-Managementsystems verantwortlich ist.< br> 4.2 Die für die Anti-Korruptions-Compliance-Funktion verantwortliche Person wird diesen Kodex überwachen, ihn auslegen und Zweifel klären sowie geeignete Maßnahmen ergreifen, um Handlungen oder Unterlassungen, die Korruption darstellen oder darstellen könnten, zu beheben und abzumildern br> 4.3 Jeder Mitarbeiter kann sich per E-Mail an die für die Antikorruptions-Compliance-Funktion verantwortliche Person wenden: contatoanticorrupcao@cosmopak.pt, um Klarstellungen zu einer bestimmten Situation oder Informationen zu einem Thema im Zusammenhang mit diesem Kodex oder der Anti-Korruptions-Compliance anzufordern -Korruptionsmanagementsystem. 4.4 Um eine Beschwerde wegen Korruption oder einer anderen Situation einzureichen, die eine Unregelmäßigkeit oder einen Verstoß gegen die in diesem Kodex enthaltenen Regeln darstellen könnte, muss der auf der Cosmopak-Website verfügbare Meldekanal genutzt werden. 4.5 Die Kontaktdaten der für das Antikorruptionsmanagementsystem verantwortlichen Person werden über die im Unternehmen verfügbaren internen und externen Kommunikationskanäle, insbesondere über die offizielle Cosmopak-Website, bekannt gegeben.
5. INTERESSENKONFLIKTE UND PERSÖNLICHE BEZIEHUNGEN
5.1 Die Mitarbeiter von Cosmopak haben die Pflicht, ihre Aufgaben unabhängig zu erfüllen und das Unternehmen nicht in Situationen zu bringen, die als Gefährdung seiner Unparteilichkeit und Eignung angesehen werden könnten.
5.2 Als präventive Maßnahmen zur Erfüllung der Pflicht zur Unabhängigkeit der Arbeitnehmer gelten unter anderem die Ergreifung folgender Maßnahmen:
5.2.1 Greifen Sie nicht in Entscheidungsprozesse ein, die direkt oder indirekt Organisationen betreffen, mit denen sie zusammenarbeiten oder zusammengearbeitet haben;
5.2.2 Greifen Sie nicht in Entscheidungsprozesse ein, an denen direkt oder indirekt Personen beteiligt sind, mit denen Sie durch Verwandtschafts- oder Freundschaftsbeziehungen verbunden sind oder waren;
5.2.3 Beteiligen Sie sich nicht an Organisationen oder üben Sie dort keine Funktionen aus, in denen die auszuführende Tätigkeit im Widerspruch zu den bei Cosmopak ausgeübten Funktionen stehen könnte.
5.3 Bestehen familiäre oder emotionale Bindungen zwischen zwei Personen, die bei Cosmopak arbeiten, muss dies der für die Anti-Korruptions-Compliance-Funktion verantwortlichen Person über die dafür vorgesehenen Mittel mitgeteilt werden (Anhang I – Entwurf). Interessenkonflikterklärung), um festzustellen, ob eine mögliche Änderung der Zuordnung von Projekten zu den beteiligten Personen erforderlich ist, um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden.
6. ANGEBOTE
6.1 Dem Anbieten von Geschenken, Bewirtungen, Reisen und Bewirtungen muss eine strenge Eignungsanalyse vorausgehen, damit sie nicht als indirektes Mittel der Korruption wahrgenommen werden, und es müssen stets die folgenden Regeln eingehalten werden:
6.1.1 Fordern Sie beim Vorstand von Cosmopak die Genehmigung des Angebots unter Angabe einer Begründung an;
6.1.2 Begründete Zustimmung des Vorstands zum Angebot.
6.2 Die direkte oder indirekte Annahme von Geschenken jeglicher Art und jeglichen Werts, die darauf abzielen, einen Mitarbeiter bei der Nichteinhaltung seiner Verpflichtungen zu beeinflussen, und die direkte oder indirekte Begünstigung der Person oder Organisation, die sie gewährt Kontext des Vertragsabschlusses von Waren oder Dienstleistungen.
6.3 In anderen Fällen, das heißt, wenn das Angebot nicht die Verletzung von Verpflichtungen oder die direkte oder indirekte Begünstigung der Person oder Organisation beinhaltet, die es gewährt, gelten folgende Regeln für die Annahme von Geschenken wie folgt:
6.3.1 Waren, Dienstleistungen oder sonstige Vorteile (einschließlich Weihnachtsgeschenke), deren Einzel- oder Gesamtwert 250,00 R$ oder den Gegenwert einer anderen Währung übersteigt, können nicht jährlich für persönliche Zwecke, Lieferanten oder natürliche oder juristische Personen angenommen werden das mit Cosmopak Geschäftsbeziehungen hatte oder unterhalten will;
6.3.2 Die Schenkung muss freiwillig sein, darf nicht zuvor beantragt worden sein und darf keine Erwartungen auf Gegenseitigkeit wecken;
6.3.3 Der Zweck des Geschenks muss zu traditionellen festlichen (z. B. Weihnachten, Ostern) oder persönlichen Glückwünschen wie Geburtstagen passen, eine kleine Aufmerksamkeit oder Höflichkeit darstellen und angemessen und verhältnismäßig sein Umstände, die durch Gebrauch und Sitte zugelassen sind;
6.3.4 Geschenke müssen am Arbeitsplatz und nicht im Privathaus des Mitarbeiters oder von Familienmitgliedern oder Angehörigen entgegengenommen werden;
6.3.5 Immer wenn ein Geschenk, eine Ware oder eine Dienstleistung mit einem geschätzten Stückwert von mehr als 150,00 R$ eingeht, muss dies der Person mitgeteilt werden, die für die Anti-Korruptions-Compliance-Funktion verantwortlich ist;
6.3.6 Die vorstehende Einschränkung gilt nicht für Angebote von Waren oder Dienstleistungen wie Reisen, Mahlzeiten, Unterkünfte oder Shows, die den Empfängern dieses Kodex von Dritten aufgrund der Ausübung dieses Kodex zugeschrieben werden ihre Position im Rahmen ihrer Vertretungsfunktionen und im Interesse von Cosmopak, sofern zuvor von der Geschäftsführung von Cosmopak bestätigt;
6.3.7 Die Annahme von Geschenken von natürlichen oder juristischen Personen ist verboten, wenn diese sich im Prozess der Auswahl und Beauftragung der Lieferung von Waren und Dienstleistungen an Cosmopak befinden, insbesondere wenn der Empfänger an der Entscheidungsfindung beteiligt ist Prozess;
6.3.8 Das Anbieten oder Empfangen von Bargeld, Bankschecks, Geschenkgutscheinen und anderen Gegenständen, unabhängig vom Betrag, ist unter allen Umständen und unabhängig vom Wert verboten.
6.3.9 Die Vergabe von Geschenken an Beamte und Behörden ist verboten;
6.3.10 Schenkungen, die im institutionellen Rahmen entgegengenommen werden und deren Ablehnung unmöglich ist und die die Annahmevoraussetzungen nicht erfüllen, müssen institutionell angenommen, aber persönlich abgelehnt werden; in diesem Fall müssen sie an das Eigentum zurückfallen des Cosmopak, der ihm den entsprechenden Zweck verleiht, insbesondere die Verteilung über soziale Einrichtungen.
6.4 Alle anderen Angebotsformen müssen dem Verantwortlichen der Compliance-Funktion mitgeteilt werden.
6.5 Einladungen zu Veranstaltungen oder anderen Aktivitäten, die von Lieferanten oder anderen organisiert werden, gelten als an Cosmopak gerichtet und müssen daher an die Person weitergeleitet werden, die für die Anti-Korruptions-Compliance-Funktion verantwortlich ist (conformidadeanticorrupcao@cosmopak.pt). ) und sind gegenüber dem Vorstand für das ihnen übertragene Schicksal verantwortlich.
6.6 Folgendes ist von den oben genannten Regeln ausgenommen:
- Erhaltene Geschenke und Einladungen von Partnern oder einem von Cosmopak kontrollierten Unternehmen;
- Mahlzeiten, die im Rahmen einer aktuellen beruflichen Beziehung eingenommen werden, sofern dies in dem Kontext, in dem sie stattfinden, als angemessen erachtet wird.
7. BETRUG, KORRUPTION UND/ODER ANDERE UNREGELMÄSSIGKEITEN
7.1 Wann immer Cosmopak-Mitarbeiter Kenntnis von Korruptionsaktivitäten oder damit verbundenen Verstößen sowie anderen Unregelmäßigkeiten erlangen oder einen begründeten Verdacht darüber haben, müssen sie diese per E-Mail an canaldenuncias@cosmopak.br oder sogar über das melden Meldekanal auf der Cosmopak-Website verfügbar.
7.2 Der im Kapitel genannten Beschwerde muss, wenn sie per E-Mail übermittelt wird, ordnungsgemäß das in ANHANG II dieses Kodex enthaltene Muster – Entwurf einer Mitteilung über eine konkrete Situation der Nichteinhaltung oder eines potenziellen Betrugs – beigefügt werden ausgefüllt und enthält alle Elemente und Informationen, die für die Beurteilung der Situation und die Feststellung des Sachverhalts als nützlich erachtet werden.
7.3 Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 93/2021 vom 20. Dezember sind die Vertraulichkeit der Identität oder Anonymität der Beschwerdeführer und die Vertraulichkeit der in der Beschwerde genannten Dritten gewährleistet an Unbefugte wird verhindert.
7.4 Die Meldung von Betrugs-, Korruptions- und/oder anderen Unregelmäßigkeiten kann nicht als Grundlage für die Einleitung eines Disziplinar-, Zivil- oder Strafverfahrens oder für die Anwendung diskriminierender Praktiken dienen, die gemäß der Richtlinie verboten sind Bestimmungen des Arbeitsrechts.
7.5 Die Nichteinhaltung der in diesem Kodex enthaltenen Regeln durch einen Mitarbeiter oder Manager wird als schwerwiegender Verstoß gewertet, der je nach dem Grad der Schuld des Täters und der Schwere des Verstoßes zur Folge haben kann zur Eröffnung eines Disziplinarverfahrens und zur Verhängung einer der folgenden Disziplinarstrafen:
a) Nicht registrierter Verweis;
b) Protokollierter Verweis;
c) Geldstrafe;
d) Verlust von Urlaubstagen;
e) Aussetzung von der Arbeit mit Gehalts- und Dienstaltersverlust;
f) Kündigung aus wichtigem Grund;
7.5.1 Die Nichteinhaltung der in diesem Kodex enthaltenen Regeln kann auch zu einer verwaltungsrechtlichen oder zivilrechtlichen Haftung des Täters führen und je nach Schwere des Verstoßes und der Schuld des Täters auch Anlass geben zu strafrechtlichen Sanktionen;
7.5.2 Die von diesem Kodex erfassten Korruptionsdelikte und damit zusammenhängende Straftaten werden je nach Rechtsrahmen mit Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu 12 Jahren geahndet
.
7.6 Der Vorstand ist dafür verantwortlich, Situationen zu kennen und zu entscheiden, in denen es zu Verstößen gegen den Ethik- und Verhaltenskodex durch Mitarbeiter kommt.
7.6.1 Der Vorstand kann unter Wahrung der Vertraulichkeit und unter Wahrung der Rechte und Garantien der Mitarbeiter auch die Zusammenarbeit mit anderen internen Abteilungen von Cosmopak anfordern, sofern dies gerechtfertigt ist.
8. Belästigung und Nichtdiskriminierung
8.1 Situationen, die eine Gefahr von Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz darstellen könnten, müssen schriftlich per E-Mail an canaldenuncias@cosmopak.pt oder über den Kommunikationskanal gemeldet werden, der auf verfügbar ist die Cosmopak-Website.
8.2 Der Beschwerde müssen detaillierte Angaben zu Sachverhalten und Beweismitteln beigefügt werden, außerdem müssen das Opfer, der Ort und das Datum des Vorfalls bzw. der Vorkommnisse genannt werden.
>
8.3 Die Vertraulichkeit des Verfahrens wird in Bezug auf die meldende Person, die angezeigte Person, den Inhalt der Beschwerde, die Art der Zeugenaussage, der Dokumentation oder des Sachverständigenbeweises, die getroffenen oder zu unternehmenden Schritte usw. gewährleistet dass alle beteiligten Personen mit der notwendigen Geheimhaltung handeln müssen, um die Würde und Privatsphäre jedes Einzelnen zu schützen, und dass keine Informationen offengelegt werden dürfen, um die Freistellung, Gleichheit und Transparenz des gesamten Verfahrens für alle beteiligten Personen zu gewährleisten.< br >
8.4 Gegen den Hinweisgeber und die von ihm genannten Zeugen können keine disziplinarischen Sanktionen verhängt werden, die auf im Prozess enthaltenen Aussagen oder Tatsachen beruhen, die durch Belästigung, Einschüchterung oder Diskriminierung am Arbeitsplatz ausgelöst wurden.
8.5 Ein Disziplinarverfahren wird eingeleitet, wenn ausreichende Beweise für Handlungen vorliegen, die eine Belästigung und/oder Diskriminierung am Arbeitsplatz darstellen können.
9. DIE WICHTIGKEIT DER KOMMUNIKATION
9.1 Cosmopak fördert ein gesundes Kommunikationsumfeld, das die Formulierung von Fragen zu Ethik und Compliance fördert und die Möglichkeit bietet, mögliche Verstöße gegen Ethik zu identifizieren und zu melden.
9.2 In diesem Sinne stellt die Mitteilung der Kenntnis oder des begründeten Verdachts eines mit dem Kodex unvereinbaren Verhaltens eine Pflicht für jeden seiner Empfänger dar.
10. WEN UND WIE SIE KONTAKTIEREN KÖNNEN
10.1 Um die Einhaltung dieses Kodex zu erleichtern, verfügt Cosmopak über ordnungsgemäß veröffentlichte Kanäle, über die Zweifel an der Auslegung der Antikorruptionsrichtlinie und der damit verbundenen Gesetze sowie an der Mitteilung eines Ereignisses, das geeignet ist, eine Korruptionssituation darzustellen.
10.2 Anfragen zur Klärung werden durch ein transparentes und objektives Verfahren verwaltet und gelöst, wobei die Vertraulichkeit, die Identität der Personen und das Verhalten, das Gegenstand der Beteiligung ist, gewahrt bleiben.
10.3 Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und an die folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: contatoanticorrupcao@cosmopak.pt
10.4 Wenn eine Beschwerde über ein Element von Cosmopak gemeldet werden muss, muss die Person, die die Beschwerde einreichen möchte, den Meldekanal auf der Cosmopak-Website nutzen.
10.5 Der oben genannte Kommunikationskanal von Cosmopak gewährleistet die strengste Vertraulichkeit der übermittelten Informationen und gewährleistet auch das Recht auf Zugang und Berichtigung der Daten unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
11. ANFRAGEN / BERICHT
11.1 Sobald die oben genannten Mitteilungen eingegangen sind, beginnt der Leiter der Compliance-Funktion zusammen mit anderen Elementen, insbesondere aus dem Rechtsbereich, mit der Untersuchung der als relevant erachteten Fakten.
11.2 Zur Sachverhaltsaufklärung können unter anderem folgende Schritte unternommen werden:
a) Anhörung des Sachbearbeiters, der die mögliche Unregelmäßigkeit festgestellt hat;
b) Anhören des gemeldeten Agenten, der keine Informationen über die Identität des meldenden Agenten erhalten kann, und außerdem Anhören anderer beteiligter Stellen;
c) Durchführung sonstiger als angemessen erachteter Maßnahmen;
d) Bereitstellung von als angemessen erachteten Informationen für den Agenten, der die Situation gemeldet hat, für den gemeldeten Agenten und für andere beteiligte Stellen.
11.3 Die Zusammenarbeit bei Untersuchungen ist die Pflicht der Empfänger dieses Kodex, auch gegenüber externen Stellen, die die ergriffenen Maßnahmen unterstützen.
11.4 Die Grundrechte des Angeklagten, insbesondere die Verteidigung seines guten Namens, seine Privatsphäre und das Recht, wegen verleumderischer Berichterstattung Anzeige zu erstatten, dürfen in keinem Fall verletzt werden.
11.5 Für jeden Verstoß wird ein Bericht erstellt, in dem die verletzten Regeln, die verhängte Sanktion sowie die ergriffenen oder zu ergreifenden Maßnahmen, insbesondere im Rahmen des internen Kontrollsystems, aufgeführt sind.
12. KEINE VERGELTUNG
Cosmopak toleriert keinerlei Repressalien gegen Personen, die in gutem Glauben Kenntnis oder einen begründeten Verdacht über ein Verhalten gemeldet haben, das mit den in diesem Kodex enthaltenen Grundsätzen unvereinbar ist.
13. Konsequenzen im Falle eines Verstoßes gegen den Kodex oder dessen missbräuchlicher Verwendung
13.1 Empfänger des Kodex sind an die darin enthaltenen Regeln gebunden.
13.2 Ein Verstoß oder eine Nichteinhaltung der in diesem Kodex dargelegten allgemeinen Verhaltensregeln ist nicht nur unzulässig, sondern stellt auch einen Disziplinarverstoß dar, der gemäß den bei Cosmopak und dem CLT geltenden Disziplinarvorschriften geahndet wird , unbeschadet der zivil- und verwaltungsrechtlichen Haftung, strafrechtlicher oder sonstiger Art, die auftreten kann.
13.3 Wenn festgestellt wird, dass ein Geschäftspartner oder Lieferant eine Handlung oder Unterlassung begangen hat, die im Widerspruch zu den Bestimmungen dieses Kodex steht, wird Cosmopak alle Anstrengungen unternehmen, um zu beurteilen, inwieweit vorbeugende Maßnahmen umgesetzt wurden um zu verhindern, dass ein solches Verhalten in Zukunft erneut auftritt, wobei in diesem Zusammenhang auch die möglichen Auswirkungen dieses Umstands auf Geschäftsbeziehungen oder Partnerschaften mit ihnen beurteilt werden.
14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
14.1. Interpretation:
Die Auslegung der Bestimmungen dieses Kodex erfolgt im Einklang mit den geltenden gesetzlichen und behördlichen Standards und kann niemals in einem restriktiveren Sinne ausgelegt werden, als es gesetzlich vorgesehen ist.
14.2 Änderungen und Überarbeitungen:
14.2.1 Dieser Kodex kann nur durch Beschluss des Vorstands geändert werden.
14.2.2 Der Ethik- und Verhaltenskodex von Cosmopak muss alle zwei Jahre überprüft werden und kann bei Bedarf auch zu einem früheren Zeitpunkt überprüft werden.
14.3 Begriff:
14.3.1 Der Ethik- und Verhaltenskodex von Cosmopak tritt am Tag nach seiner Genehmigung durch den Vorstand in Kraft.
14.3.2 Sofern kein anderes Datum vereinbart ist, treten Änderungen dieses Kodex am fünften Werktag nach ihrer Genehmigung in Kraft.
14.4 Werbung:
Der Ethik- und Verhaltenskodex wird intern offengelegt und auf der Cosmopak-Website veröffentlicht.
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